Mit dem Ministerialentwurf 157/ME1wurden die Anzeigepflichten für Personen, die in Gesundheitsberufen tätig sind, mit der Intention, die teilweise sehr niedrige Anzeigequote zu erhöhen, erweitert bzw erstmalig normiert. Die Ausdehnung bzw die Einführung von Anzeigepflichten für Gesundheitsberufe begegnete in der Begutachtung zum ME 157, insb bei den Berufsgruppen der Psychotherapeuten und Psychologen, allerdings heftiger Kritik. Dennoch enthielt der Initiativantrag 970/A2 gleichlautende Bestimmungen. Ohne Debatte im Justizausschuss und nach der Annahme eines Abänderungsantrags,3der den Ausnahmegrund des Widerspruchs des volljährigen Patienten begründete, erging am 25. September 2019 im Plenum des Nationalrates der Beschluss mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. Nachdem auch der Bundesrat keine Einwände erhoben hatte, wurde das Dritte Gewaltschutzgesetz mit BGBl I 2019/105 kundgemacht und trat bezüglich der Anzeigepflichten am 30. Oktober 2019 in Kraft.