Die bereits am 25. Mai 2017 in Kraft getretene EU-Medizinprodukte-VO (MPVO) wird am 26. Mai 2020 vollständig anwendbar. Dadurch ergeben sich wesentliche Änderungen für das Medizinprodukterecht, insbesondere den Medizinproduktebegriff, die Rückverfolgbarkeit oder für Benannte Stellen. Daneben wird auch das österreichische Medizinprodukterecht angepasst werden müssen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen der MPVO sowie den Stand der nationalen Umsetzung dar.