OGH, 29.05.2019, 15 Os 30/19d
Die Beschuldigte hatte Suchtgift aufbereitet und in eine Spritze aufgezogen, die sie ihrem Bekannten reichte. Bei dem Gift handelte es sich um aufgekochte Tabletten, die oral einzunehmen gewesen wären. Der Bekannte injizierte sich das Gift mit der Spritze selbst. Dies führte nach den Feststellungen des Gerichts zu seinem Tod.