1. Arbeit der Kinderschutzgruppen in Österreich
1.1 Einleitung1
Für die Betreuungs- und Behandlungstätigkeit des medizinischen Personals, ist es essenziell, dass der Patient dem medizinischen Personal vertraut und sich darauf verlassen kann, dass die von ihm offenbarten Informationen der Schweigepflicht entsprechend geheim gehalten werden. Im Fall der Kinderschutzarbeit kommt neben dem Geheimhaltungsinteresse noch das Rechtschutzinteresse hinzu, das in bestimmten Fällen dazu führt, dass ein Angehöriger eines Gesundheitsberufes die Verschwiegenheitspflicht durchbrechen muss, um eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe oder eine Anzeige an die Kriminalpolizei bzw Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Gesetzgeber hat daher spezielle Regelungen geschaffen, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden.