Nachfolgeüberlegungen im Rahmen des 2023 neu eingeführten Regimes zur Rechtsform der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ (iwF: FlexKap) beziehen sich auf die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung der jeweiligen „regulären FlexKap-Anteile“ sowie auf die neu geschaffene Kategorie der sog „Unternehmenswertanteile“. Der Beitrag untersucht die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen und steuerlichen Rechtsfolgen, welche insb aufgrund des zeitgleich eingeführten § 67a EStG, dessen Anwendung an die Arbeitnehmereigenschaft des Anteilsinhabers gebunden ist, von Besonderheiten geprägt sind.