Grundsatzfragen zur Besteuerung bei Personengesellschaften sind wohl seit jeher ein „Evergreen des Steuerrechts“.1 Mit § 32 Abs 3 EStG existiert nun erstmals eine gesetzliche Grundlage zur steuerlichen Behandlung von Übertragungsvorgängen zwischen dem Privatvermögen oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters und dem Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft. Die im Zuge des AbgÄG 20232 eingeführte und mit dem AbgÄG 20243 erweiterte Vorschrift soll im Bereich der Vermögensübertragung bei Personengesellschaften Rechtssicherheit im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise schaffen.4 Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich in Teil 1 mit den steuerlichen Folgen der Übertragung von Grundstücken aus der Sphäre des Gesellschafters auf eine Personengesellschaft unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 32 Abs 3 EStG idF AbgÄG 2024. Teil 2 wird sich in der Folge mit dem umgekehrten Übertragungsvorgang befassen.