Mit Anfang des Jahres 2024 wurde als eine neue Gesellschaftsform die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) geschaffen. Durch die Einführung von Unternehmenswert-Anteilen, die vor allem für Mitarbeiter:innen gedacht sind, stellen sich eine Reihe komplexer arbeitsrechtlicher Fragen – etwa dann, wenn es zu einer Unternehmensnachfolge kommt.