vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustersatz durch COFAG: keine Berücksichtigung von gezahlten, aber nicht geschuldeten Bestandzinsen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 42 Heft 1 v. 3.2.2025

§ 1104 ABGB, § 2 Abs 9 COFAG-NoAG, § 3 Abs 1 COFAG-NoAG, § 3 Abs 6 COFAG-NoAG, § 3 Abs 7 COFAG-NoAG, § 3 Abs 1 COFAG-NoAG

§ 3 Abs 6 und 7 COFAG-NoAG sowie die in § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 9 COFAG-NoAG genannten Verordnungen sind nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auch in bereits anhängigen gerichtlichen Verfahren über die Auszahlung von Förderungen anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!