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Übernahme von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten für Spitalsärzte nach der AVRAG-Novelle 2024

BeitragAufsatzFelix WallnerJAS 2024, 315 - 327 Heft 4 v. 4.12.2024

Durch die AVRAG-Novelle 2024, mit der die EU-Transparenzrichtlinie umgesetzt wurde, wurde ein zwingender Anspruch auf Übernahme der Fortbildungskosten der Spitalsärzte gegenüber dem Dienstgeber geschaffen.

Abstract aus JAS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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