Mit 1. 1. 2025 treten die Regelungen zu Telearbeit in Kraft. Telearbeit stellt eine Erweiterung des bisherigen Homeoffice-Verständnisses dar und es waren diesbezüglich Änderungen in unterschiedlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsgrundlagen erforderlich. Obwohl die Regelungen zur Telearbeit der betrieblichen Praxis ein neues und attraktives Arbeitsmodell zur Verfügung stellen sollten, sind die Regelungen im Detail rechtlich kritisch zu werten. Viele ungeklärte Rechtsfragen werden dieses Arbeitsmodell für die Praxis nicht derart attraktiv machen, wie es im und rund um das Gesetzgebungsverfahren angekündigt wurde.