Die Ermächtigung der Kollektivvertragsparteien zur normativen Regelung von Arbeitsbedingungen bildet einen Grundpfeiler des österr Arbeitsrechts. Der Beitrag untersucht die Regelungskompetenz des KollV in Bezug auf Inhaltsnormen iSd § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG. Insb wird gefragt, ob kollv Rahmenvorgaben für einzelvertragliche Vereinbarungen normative Wirkung zukommt. Dabei zeigt sich, dass die stRsp zu Inhaltsnormen teilweise korrekturbedürftig ist.