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Direktberechnung von zwischenstaatlichen Teilpensionen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 34infas 2010, 142 Heft 4 v. 1.7.2010

Gegen die Direktberechnung von Pensionen gemäß einem Sozialversicherungsabkommen bestehen keine Bedenken aufgrund des Gleichheitssatzes; es handelt sich um keine erhebliche Rechtsfrage, die die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision begründen kann.

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