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KV Baugewerbe (ANG) - Einstufung, Gruppenalter

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 41infas 2010, 103 Heft 3 v. 1.5.2010

Frühere Beschäftigungszeiten sollen bei der Einstufung berücksichtigt werden, wenn und soweit sie zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im nunmehrigen Beruf geeignet waren. Dafür ist aber nicht unbedingt entscheidend, ob Tätigkeiten, die dieses Kriterium erfüllen, im Bereich eines bestimmten Kollektivvertrags (KV) zurückgelegt worden sind.

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