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Unzumutbare Änderung der Tätigkeit

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 14infas 2010, 74 Heft 2 v. 1.3.2010

Liegt die Gemeinsamkeit nur in einem weit gesehenen Bedienen von Maschinen, weisen die Tätigkeiten jedoch sonst wesentliche Unterschiede auf, liegt eine unzumutbare Änderung gemäß § 255 Abs 4 ASVG vor.

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