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Gutachten des Arbeitsmarktservice im Pensionsverfahren

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 13infas 2010, 74 Heft 2 v. 1.3.2010

Die Gutachten des AMS stellen im Pensionsverfahren "bloß" Beweismittel dar.

In einem Verfahren wegen Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 3 ASVG wurde vom Kläger ein Gutachten des BBRZ (Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrums) des AMS vorgelegt, in dem Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Er berief sich auf die Verpflichtung zur wechselseitigen Anerkennung der Gutachten nach § 8 Abs 3 AIVG.

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