Ergeht ein Bescheid in Bindung an ein Gerichtsurteil, ist ein Antrag nach § 101 ASVG unzulässig.
Mit rechtskräftigem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts vom 19. 9. 2005 wurde eine VAP wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ab 1. 6. 1996 zugesprochen. Unter Spruchpunkt 2. wurde ausgesprochen, dass die Pension vom 1. 6. 1996 bis 31. 12. 2000 wegfällt.