Die "Urlaubszeitguthaben", welche die Arbeitnehmerin durch die in der Arbeitsphase der Altersteilzeit verbrauchten Urlaubstage erworben hat, dienen der Abgeltung von neu entstehenden Urlaubstagen in der Freizeitphase.
Die "Urlaubszeitguthaben", welche die Arbeitnehmerin durch die in der Arbeitsphase der Altersteilzeit verbrauchten Urlaubstage erworben hat, dienen der Abgeltung von neu entstehenden Urlaubstagen in der Freizeitphase.