Zwischen einem Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer und dessen Entgeltansprüchen besteht kein ausreichender Konnex, um den Pfändungsschutz außer Acht zu lassen.
Zwischen einem Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer und dessen Entgeltansprüchen besteht kein ausreichender Konnex, um den Pfändungsschutz außer Acht zu lassen.