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Diensterfindungsvergütung - Grenzbetrag nach § 1 Abs 4 Z 2 IESG

ArbeitsrechtEntscheidunginfas 2010, A 25infas 2010, 58 Heft 2 v. 1.3.2010

Auch für Entgeltansprüche nach § 1 Abs 4 Z 2 IESG ist der Grenzbetrag nicht mit seiner vollen kalendermäßigen Dauer, sondern nur mit jenem Zeitraum zu berücksichtigen, in welchem das Arbeitsverhältnis bestand.

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