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Rahmenkollektivvertrag Industrie (ANG) - Abfertigung, Gehaltszahlung im Todesfall

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 21infas 2010, 38 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 10 Abs 4 Rahmenkollektivvertrag (-KV) Industrie (Ang) ist so zu lesen, dass, wenn neben dem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes nach § 10 Abs 1 bis 3 KV ein gesetzlicher Anspruch auf eine Auszahlung im Sterbefall (Abfertigung gemäß § 23 Abs 6 AngG) besteht, nur einer der beiden Ansprüche geltend gemacht werden kann; wenn neben dem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes nach § 10 Abs 1 bis

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