Pensionserhöhung:
Die Pensionen bis zur Höhe von brutto 2466 € monatlich (das sind 60% der Höchstbeitragsgrundlage) werden um 1,5% erhöht; bei höheren Pensionen gebührt ein monatlicher Fixbetrag von 36,99 €.
Zusätzlich wird PensionistInnen mit einer Monatspension unter 1300 € (brutto) eine Einmalzahlung gewährt. Die Höhe dieser Einmalzahlung beträgt bis zur Pensionshöhe von 1200 € 4,2% der Monatspension (entspricht 0,3% der Jahrespension); bei darüber liegenden Pensionen (bis 1299 €) gibt es eine Einschleifregelung.