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Die neuen Werte für 2010

Sozialrechtinfas 2010, 42 Heft 1 v. 1.1.2010

Pensionserhöhung:

Die Pensionen bis zur Höhe von brutto 2466 € monatlich (das sind 60% der Höchstbeitragsgrundlage) werden um 1,5% erhöht; bei höheren Pensionen gebührt ein monatlicher Fixbetrag von 36,99 €.

Zusätzlich wird PensionistInnen mit einer Monatspension unter 1300 € (brutto) eine Einmalzahlung gewährt. Die Höhe dieser Einmalzahlung beträgt bis zur Pensionshöhe von 1200 € 4,2% der Monatspension (entspricht 0,3% der Jahrespension); bei darüber liegenden Pensionen (bis 1299 €) gibt es eine Einschleifregelung.

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