vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag Güterbeförderung - Rückverrechnung des Urlaubszuschusses nach Entlassung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 20infas 2010, 37 Heft 1 v. 1.1.2010

Die für das ganze Jahr ausgezahlte Sonderzahlung steht nur dann voll zu, wenn das Arbeitsverhältnis das ganze Jahr dauert. Vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Zahlung vielmehr ähnlich einem Vorschuss, der erst im Laufe der Folgemonate endgültig ins Verdienen gebracht wird. Auf eine anteilige Rückverrechnung sind die Grundsätze über den gutgläubigen Verbrauch daher nicht anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!