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Insolvenz-Ausfallgeld - Bestellung eines Abwesenheitskurators - Sechsmonatsfrist

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 14infas 2010, 27 Heft 1 v. 1.1.2010

Der derzeitige Wortlaut des § 3a Abs 1 IESG fordert nicht mehr die Geltendmachung im Verfahren nach dem Arbeits- und SozialgerichtsG, sondern nur mehr die gerichtliche Geltendmachung, so dass ein innerhalb der Sechsmonatsfrist gestellter Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitskurators diesen Anforderungen entspricht.

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