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§ 45a AMFG - Beginn der 30-tägigen Sperrfrist

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 15infas 2010, 28 Heft 1 v. 1.1.2010

Fällt die Kündigung eines Arbeitnehmers nicht in den mit der Anzeige über die beabsichtigte Auflösung von Dienstverhältnissen gemäß § 45a AMFG beginnenden 30-tägigen Zeitraum, ist sie, auch wenn sie vor Einlangen dieser Anzeige ausgesprochen worden ist, nicht rechtsunwirksam.

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