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BUAG - Umwandlung Einer Einvernehmlichen Lösung in Eine Arbeitgeberkündigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 13infas 2010, 26 Heft 1 v. 1.1.2010

Der Umstand, dass die Parteien die zunächst vereinbarte Umdeutung der Entlassung in eine einvernehmliche Beendigung neuerlich modifiziert haben, bewirkt nicht schon deshalb Sittenwidrigkeit. Nur wenn der Arbeitnehmer tatsächlich einen Entlassungsgrund gesetzt hat, kann von einer Sittenwidrigkeit der getroffenen Vereinbarung ausgegangen werden.

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