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Datenschutz - Auskunftspflicht des Arbeitgebers

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 8infas 2010, 16 Heft 1 v. 1.1.2010

Auch ausgeschiedene ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Bekanntgabe eines in der Betriebsorganisation verantwortlichen Arbeitskollegen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (im vorliegenden Fall handelte es sich um Schadenersatzforderungen infolge eines Sturzes auf vereistem Gelände und daraus resultierenden Rippenbrüchen)

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