vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuschusspension - kein Widerrufsvorbehalt

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 7infas 2010, 14 Heft 1 v. 1.1.2010

Der Betriebsvereinbarungswortlaut "nach Maßgabe der vorhandenen Mittel" stellt keinen Widerrufsvorbehalt, sondern eine Regelung dar, dass jenen ArbeitnehmerInnen, die die in der Betriebsvereinbarung festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, der Pensionszuschuss gewährt wird und ein Ausschluss, Ende und Ruhen des Anspruches nach anderen in der Betriebsvereinbarung geregelten Bedingungen erfolgen kann. Von einem Entzug des Anspruches wegen Mangels entsprechender Mittel ist aber nicht auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!