Im Vorabentscheidungsverfahren zur mittelbaren (Alters-)Diskriminierung einer Ärztin, die zum Zeitpunkt des Pensionsanfallalters (mit 60) gekündigt wurde (also früher als dies ein Mann [mit 65] worden wäre) werden va folgende Fragestellungen aufgeworfen werden:
a) Ist nach Alter oder sozialer Lage zu vergleichen?