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Betriebsrat - Recht Auf Versperrbare Räumlichkeiten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 3infas 2010, 7 Heft 1 v. 1.1.2010

Der Austausch eines Schlosses zählt nicht zu den vom Arbeitgeber zu ersetzenden Sachmitteln, wenn das klagende Betriebsrats(BR-)mitglied nicht aktiv legitimiert ist (sondern der BR-Fonds) und vom Arbeitgeber nicht der Austausch des Schlosses der versperrbaren Räumlichkeiten des BR, sondern die Herausgabe des Schlüssels zum aktuell montierten Schloss vom BR-Mitglied der anderen Fraktion verlangt wird.

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