Der Austausch eines Schlosses zählt nicht zu den vom Arbeitgeber zu ersetzenden Sachmitteln, wenn das klagende Betriebsrats(BR-)mitglied nicht aktiv legitimiert ist (sondern der BR-Fonds) und vom Arbeitgeber nicht der Austausch des Schlosses der versperrbaren Räumlichkeiten des BR, sondern die Herausgabe des Schlüssels zum aktuell montierten Schloss vom BR-Mitglied der anderen Fraktion verlangt wird.