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Kündigungsanfechtung - internationale und örtliche Zuständigkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 59infas 2009, 171 Heft 6 v. 1.11.2009

Aufgrund der starken individualrechtlichen Komponenten des allgemeinen Kündigungsschutzes ist die Kündigungsanfechtung nach § 105 ArbVG dem Anwendungsbereich der gemeinschaftsrechtlich autonom auszulegenden Art 18 ff EuGVVO zu unterstellen.

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