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Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld

SozialrechtEntscheidungeninfas 2009, S 45infas 2009, 166 Heft 5 v. 1.9.2009

Die Prüfung des Tatbestandes des § 1 lit a der KBGG-Härtefallverordnung(-VO) stellt ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren dar. Im Falle eines Rückforderungsbescheides kann von den Gerichten das Vorliegen des Tatbestandes nach § 1 lit a der Härtefall-VO geprüft werden.

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