Die Sondenernährung stellt keine Leistung der medizinischen Hauskrankenpflege dar.
Strittig war die Frage, ob die Ernährung über eine Magensonde (PEG-Sonde) Pflegebedarf iSd BPGG darstellt und welcher Zeitaufwand dafür notwendig ist. Anzumerken ist, dass ab 1. 1. 2009 auf Grund der geänderten EinStV zum BPGG dazu eine Klarstellung dahingehend getroffen wurde, dass es sich um einen Pflegebedarf handelt.

