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Umgehungen des Öffnungszeitenrechts und Probleme der Vollziehung (am Beispiel Wiens)

ArbeitsrechtRechtsgutachtenHannes Schnellerinfas 2009, 99 Heft 4 v. 1.7.2009

An die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) wurde die Frage herangetragen, ob das zu beobachtende Offenhalten zahlreicher (Lebensmittel-)Geschäftslokale wochentags nach 21 Uhr, samstags nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen rechtens ist. Falls dem nicht so ist, wird die Frage nach den Möglichkeiten einer effizienten Gesetzesvollziehung bzw Sanktionierung von Rechtsbrüchen releviert.

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