An die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) wurde die Frage herangetragen, ob das zu beobachtende Offenhalten zahlreicher (Lebensmittel-)Geschäftslokale wochentags nach 21 Uhr, samstags nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen rechtens ist. Falls dem nicht so ist, wird die Frage nach den Möglichkeiten einer effizienten Gesetzesvollziehung bzw Sanktionierung von Rechtsbrüchen releviert.

