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Frauennachtarbeit - berechtigter vorzeitiger Austritt

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 35infas 2009, 103 Heft 4 v. 1.7.2009

Der Kollektivvertrag (KV) über die Frauennachtarbeit in der holzverarbeitenden Industrie hat seine rechtliche Grundlage in § 2f ArbVG und steht mangels Vorliegens eines der in § 17 ArbVG vorgesehenen Endigungsgründe auch nach der Aufhebung von § 4c Frauen-Nachtarbeitsgesetz noch in Geltung.

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