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Altersteilzeit - Verfall des Zuschlags für das Zeitguthaben

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 55infas 2009, 154 Heft 5 v. 1.9.2009

Legt sich ein (noch dazu qualifiziert vertretener) Arbeitnehmer auf einen bestimmten Betrag fest, kann sich der Arbeitgeber auf die angesprochene Höhe des Anspruchs einstellen, so dass einer Erhöhung der Forderung nach Ablauf der Verfallsfrist mit dem Einwand des Verfalls wirksam entgegengetreten werden kann.

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