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Konkurrenzklausel - Entgeltgrenze des § 36 Abs 2 AngG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 54infas 2009, 154 Heft 5 v. 1.9.2009

Die in den §§ 36 Abs 2 AngG (Entgeltgrenze bei Konkurrenzklausel) und 23 Abs 1 AngG (Ermittlung der Abfertigung) idente Wortfolge "für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührendes Entgelt" ist auch ident zu verstehen.

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