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Insolvenz-Ausfallgeld - Tod des Arbeitgebers - bedingte Erbserklärung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 44infas 2009, 121 Heft 4 v. 1.7.2009

Bei Tod des Arbeitgebers ist in analoger Anwendung des § 1a IESG eine Absicherung der Ansprüche nur dann gegeben, wenn in einem Streitverfahren der bedingt erbserklärte Erbe eine Abweisung der Forderungen unter Bezugnahme auf die Haftungsbeschränkungen des § 802 ABGB erreichen konnte.

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