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Urlaubsverbrauch nach Entlassungsanfechtung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 43infas 2009, 120 Heft 4 v. 1.7.2009

Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeitspflicht freigestellt worden ist, führt nicht zum Verlust des offenen Urlaubsanspruchs.

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