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Kritische Auffassung über Asylgesetzgebung keine Weltanschauung - Disziplinarverfahren

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 42infas 2009, 116 Heft 4 v. 1.7.2009

Kritische Auffassungen über die derzeitige Asylgesetzgebung und -Praxis sind keine Weltanschauung. Ein Disziplinarverfahren wegen des dringenden Verdachts der Verletzung der Amtsverschwiegenheit, des Verstoßes gegen das Verbot der Nebenbeschäftigung, gegen allgemeine Dienstpflichten sowie gegen das Dienstgeheimnis stellt demnach keine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung dar.

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