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Austritt in Unkenntnis der Schwangerschaft - Verständigungspflicht

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 41infas 2009, 115 Heft 4 v. 1.7.2009

Die wesentliche Frage lautet, ob dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vorzeitigen Austritt beendet worden wäre, sondern der Arbeitgeber sich zur Kündigung entschlossen hätte, die Arbeitnehmerin den Verständigungserfordernissen nach dem § 10 Abs 2 und 3 MSchG nachgekommen wäre.

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