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Vereinbarte Karenzierung nach gesetzlicher Karenz - kein Kündigungsschutz nach § 10 MSchG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 40infas 2009, 114 Heft 4 v. 1.7.2009

Ob der Rechtsweg zulässig ist, richtet sich nach der positiven Anordnung des Gesetzgebers. Die Zuständigkeit eines Gerichts zur Durchführung eines bestimmten Verfahrens als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer privatrechtlichen Willenserklärung kann nicht vereinbart werden.

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