Ein Vergleich mit der Verlassenschaft begründet keinen Anspruch auf Witwenpension für die geschiedene Ehegattin.
OGH vom 25. 11. 2008, 10 ObS 143/08i
Der geschiedene Ehegatte der Klägerin starb am 2. 8. 2005; im Scheidungsverfahren war 1986 ein Unterhaltsvergleich abgeschlossen worden. Ab 1988 war die Klägerin wieder berufstätig, ihr Einkommen wurde

