Tatsächlich geleistete Beschäftigungszeiten sind bei vertraglicher Vordienstzeitenanrechnung für die Bemessung der Kündigungsentschädigung auch dann heranzuziehen, wenn es sich um die Anrechnung von "Arbeitervordienstzeiten" auf Angestelltendienstzeiten handelt.
OGH vom 13. 11. 2008, ObS 12/08k

