Ein Prüfungszeugnis, mit dem der erfolgreiche Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule nachgewiesen wird, ist dem Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gleichzuhalten. Wenn die Voraussetzungen für die Einstufung in Lohngruppe 3 erfüllt sind, kann jedenfalls das geringere Entgelt der Lohngruppe 4 begehrt werden.
OGH vom 16. 12. 2008, 8 ObA 82/08d

