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Anfechtung einer einvernehmlichen Lösung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 23infas 2009, 78 Heft 3 v. 1.5.2009

Die hypothetische Frage, ob eine Entlassung gerechtfertigt gewesen wäre, wurde von der Bereinigungswirkung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses umfasst. Es geht nur darum, ob der Arbeitnehmer einem unerlaubten Zwang iSd § 870 ABGB ausgesetzt wurde.

OGH vom 25. 11. 2008, 9 ObA 158/08p

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