Ein Betriebsübergang wird allein durch den Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages noch nicht bewirkt. Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob der Erwerber die Verfügungsgewalt über den Betrieb erhält.
Ein Betriebsübergang wird allein durch den Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages noch nicht bewirkt. Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob der Erwerber die Verfügungsgewalt über den Betrieb erhält.
