Dauernde Arbeitsunfähigkeit berechtigt unabhängig von einem Verschulden des Arbeitnehmers zur Entlassung, weshalb das Entgeltfortzahlungsbegehren des Arbeitnehmers über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus nach dem klaren Wortlaut des § 5 EFZG unbegründet ist.

