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Arbeitsunfall - Beginn eines neuen Arbeitsjahres

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 14infas 2009, 45 Heft 2 v. 1.3.2009

Der Entgeltfortzahlungsanspruch bei einem Arbeitsunfall bzw einer Berufskrankheit bezieht sich auf den Anlassfall und ist bei durchgehender Dienstverhinderung auch dann mit der sich aus § 2 Abs 5 Satz 1und 2 EFZG ergebenden Höhe begrenzt, wenn diese in ein neues Arbeitsjahr hineinreicht.

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