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Austritt - Vorenthaltung der Gefahrenzulage

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 12infas 2009, 40 Heft 2 v. 1.3.2009

Selbst die Geringfügigkeit des vorenthaltenen Betrags steht der Verwirklichung des Austrittsgrundes nicht entgegen, wenn die Vertragsverletzung über längere Zeit andauert und der Arbeitgeber die Nachzahlung des aushaftenden Betrags nicht einmal in Aussicht stellt.

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