Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1) Konkrete persönliche Leistungsziele, gegliedert nach Hauptgruppen werden zu Jahresbeginn vorgegeben.
2) Die Zielerreichung ist nicht allein von der subjektiven Beurteilung des Vorgesetzten abhängig, sondern auch der Vorgesetzte hat sein Leistungskalkül, insbesondere den Erreichungsgrad der vorgegebenen persönlichen Ziele des Untergebenen an den dafür vorgegebenen Einordnungsschemen zu orientieren.

